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STÜTZPUNKTPARTNER-VERTRAG  (REGIONAL)

 

 Zwischen:

 

 Handelsagentur Schütze / Schütze Handel GmbH

 

 Von-Eichendorff-Straße 17, 37539 Bad Grund (nachfolgend „MAXIMUM“ genannt)  Und:

 

 [Name/Firma Partner]

 

 [Anschrift] (nachfolgend „Stützpunktpartner“ genannt)

 

§ 1 Vertragsgegenstand & Exklusivität

  1. Der Stützpunktpartner wird offizieller regionaler Repräsentant für MAXIMUM Maschinen &  Nutzfahrzeuge.
  2. Gebietsschutz:  MAXIMUM sichert dem Partner regionale  Exklusivität zu. Pro Region  wird nur ein Stützpunktpartner als offizieller Stützpunkt zugelassen.
  3. Der Partner fungiert sowohl als Verkaufsstützpunkt (Präsentation von Maschinen) als  auch als Service-Stützpunkt (Wartung und Reparatur).
  4. Der Stützpunktpartner erhält zur Erstausstattung ein Maschinenpaket (gemäß Anlage 1).
  5. Zahlungsmodus:  Die Maschinen werden im Rahmen einer  Darlehensvergabe über 36  Monatsraten abgezahlt.
  6. Die Maschinen dienen als Vorführ- und Ausstellungsobjekte, um Kunden die Technik real  zu präsentieren.

 § 2 Bereitstellung von Vorführtechnik 

  1. Der Stützpunktpartner erhält zur Erstausstattung ein Maschinenpaket (gemäß Anlage 1).
  2. Zahlungsmodus:  Die Maschinen werden im Rahmen einer  Darlehensvergabe über 36  Monatsraten abgezahlt.
  3. Die Maschinen dienen als Vorführ- und Ausstellungsobjekte, um Kunden die Technik real  zu präsentieren.
  4. Rabattierung:  Der Partner erhält 10 % Rabatt auf alle  Maschinen, Öfen und Fahrzeuge  von www.Schütze-Handel.de.
  5. Marketing-Paket:  MAXIMUM stellt dem Partner kostenlos  professionelle Bilder, Videos,  Beschreibungstexte und Bedienungsunterlagen zur freien Nutzung zur Verfügung.
  6. Web-Präsenz:  Die Stützpunkte werden auf der MAXIMUM-Website  veröffentlicht, um  direkten Kundenkontakt zu ermöglichen.

 § 3 Konditionen & Vertriebsunterstützung

 

  1. Rabattierung:  Der Partner erhält 10 % Rabatt auf alle  Maschinen, Öfen und Fahrzeuge  von www.Schütze-Handel.de.
  2. Marketing-Paket:  MAXIMUM stellt dem Partner kostenlos  professionelle Bilder, Videos,  Beschreibungstexte und Bedienungsunterlagen zur freien Nutzung zur Verfügung.
  3. Web-Präsenz:  Die Stützpunkte werden auf der MAXIMUM-Website  veröffentlicht, um  direkten Kundenkontakt zu ermöglichen.
  4. Der Stützpunktpartner führt Wartungs- und Reparaturarbeiten an MAXIMUM-Geräten in  seiner Region durch.
  5. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Stützpunktpartner und dem Endkunden zu  fairen Konditionen.
  6. MAXIMUM beliefert den Partner bevorzugt mit Aufträgen und Ersatzteilen.

 § 4 Service & Werkstatt-Leistungen 

  1. Der Stützpunktpartner führt Wartungs- und Reparaturarbeiten an MAXIMUM-Geräten in  seiner Region durch.
  2. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Stützpunktpartner und dem Endkunden zu  fairen Konditionen.
  3. MAXIMUM beliefert den Partner bevorzugt mit Aufträgen und Ersatzteilen.

 § 5 Finanzanfrage & Selbstauskunft

 Für die Prüfung der Darlehensvergabe durch den Finanzierungspartner sind folgende  Angaben/Unterlagen erforderlich:

  • Vollständige Selbstauskunft (Überschuldung, Kredite ab 1.000 €, Sozialleistungen,  Wohngeld, Rentenstatus, Vermögensübersicht, Pfändungen, Schufa).
  • Für Selbstständige: Jahresabschlüsse/EÜR der letzten 2 Jahre, aktuelle BWA,  Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre.
  • Eigenmittelnachweis (z. B. Kontoauszüge).
  • Identitätsnachweis (Ausweis/Reisepass Kopie).