Cookies erlauben?

Schuetze-handel braucht deine Zustimmung (Klick auf "OK") bei vereinzelten Datennutzungen, um Informationen auf einem Gerät zu speichern und/oder abzurufen (IP-Adresse, Nutzer-ID, Browser-Informationen).
Mit Klick auf den Link "Cookies ablehnen" kannst du deine Einwilligung jederzeit ablehnen.

Datennutzungen

Schuetze-handel, kann die von Ihrem Endgerät abgerufene Daten (Trackingdaten) auch zu eigenen Zwecken verarbeiten.
Die Trackingdaten werden erst dann erhoben, wenn Sie auf den in dem Banner auf schuetze-handel.de wiedergebenden Button "OK" anklicken.

select your language


Stützpunkthändler regional

 

  • STÜTZPUNKTPARTNER-VERTRAG (REGIONAL)

    zwischen

    Handelsagentur Schütze / Schütze Handel GmbH
    Von-Eichendorff-Straße 17, 37539 Bad Grund
    (nachfolgend „MAXIMUM“ genannt)

    und

    [Name / Firma Partner]
    [Anschrift]
    (nachfolgend „Stützpunktpartner“ genannt)


    § 1 Vertragsgegenstand & Exklusivität

    1. Der Stützpunktpartner wird offizieller regionaler Repräsentant für MAXIMUM Maschinen & Nutzfahrzeuge.
    2. Gebietsschutz:
      MAXIMUM sichert dem Partner regionale Exklusivität zu. Pro Region wird nur ein Stützpunktpartner zugelassen.
    3. Die Exklusivität bezieht sich auf folgende Postleitzahlengebiete:
      [PLZ-Gebiete eintragen]
    4. Der Partner fungiert sowohl als:
    • Verkaufsstützpunkt (Präsentation und Vertrieb)
    • Service-Stützpunkt (Wartung und Reparatur)
    1. Die genaue Gebietsdefinition erfolgt verbindlich schriftlich.
    2. Die Exklusivität kann durch MAXIMUM widerrufen werden, sofern der Partner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

    § 2 Bereitstellung von Vorführtechnik

    1. Der Stützpunktpartner erhält zur Erstausstattung ein Maschinenpaket gemäß Anlage 1.
    2. Zahlungsmodus:
      Die Maschinen werden im Rahmen einer Darlehensvergabe über 36 Monatsraten abgezahlt.
    3. Zinssatz: 1 % pro Monat.
    4. Eigentumsvorbehalt:
      Die Maschinen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MAXIMUM.
    5. Die Maschinen dienen ausschließlich als:
    • Vorführtechnik
    • Ausstellungsobjekte
    • Verkaufsunterstützung
    1. Eine Weiterveräußerung ist nur mit Zustimmung von MAXIMUM zulässig.

    § 3 Konditionen & Vertriebsunterstützung

    1. Rabattierung:
      Der Partner erhält 10 % Rabatt auf alle Maschinen, Öfen und Fahrzeuge von:
      www.schuetze-handel.de
    2. Marketing-Paket:
      MAXIMUM stellt dem Partner kostenlos zur Verfügung:
    • Bilder
    • Videos
    • Beschreibungstexte
    • Bedienungsunterlagen
    1. Der Partner darf diese Inhalte frei für Marketing und Vertrieb nutzen.
    2. Web-Präsenz:
      Der Partner wird als offizieller Stützpunkt auf der MAXIMUM-Website gelistet und erhält Kundenanfragen.
    3. Vertriebspflicht:
      Der Partner verpflichtet sich zu einem aktiven Marktauftritt (z. B. Ausstellung, Online-Präsenz, Kundenbetreuung).
    4. Mindestumsatz:
      Der Stützpunktpartner verpflichtet sich zu einem jährlichen Mindestumsatz in Höhe von
      15.000 € netto.
    5. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, behält sich MAXIMUM das Recht vor:
    • den Gebietsschutz ganz oder teilweise aufzuheben
    • oder den Vertrag anzupassen bzw. zu kündigen

    § 4 Service & Werkstatt-Leistungen

    1. Der Stützpunktpartner führt Wartungs- und Reparaturarbeiten an MAXIMUM-Geräten fachgerecht durch.
    2. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Stützpunktpartner und Endkunde zu marktüblichen Konditionen.
    3. MAXIMUM unterstützt durch:
    • bevorzugte Ersatzteilversorgung
    • Weiterleitung von Kunden- und Serviceanfragen
    1. Der Partner verpflichtet sich zu professioneller Ausführung und kundenorientiertem Service.

    § 5 Finanzanfrage & Selbstauskunft

    Für die Finanzierung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Vollständige Selbstauskunft (inkl. Schufa, Verbindlichkeiten etc.)
    • Identitätsnachweis

    Für Selbstständige zusätzlich:

    • Jahresabschlüsse / EÜR der letzten 2 Jahre
    • aktuelle BWA
    • Einkommensteuerbescheide

    Optional:

    • Eigenmittelnachweis (z. B. Kontoauszüge)

    § 6 Laufzeit & Kündigung

    1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
    2. Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.
    3. Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:
    • Zahlungsverzug
    • Vertragsverletzung
    • Rufschädigung der Marke
    1. Bei Vertragsende:
    • sind offene Forderungen sofort fällig
    • sind Maschinen zurückzugeben oder abzulösen

    § 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schütze Handel GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
    2. Diese sind einsehbar unter:
      www.schuetze-handel.de
    3. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkennt der Stützpunktpartner die AGB ausdrücklich an.

    § 8 Schlussbestimmungen

    1. Änderungen bedürfen der Schriftform.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
    3. Gerichtsstand ist Göttingen.

    Anlage 1: Ausstattung für Ihren Stützpunkt

    Pos.BezeichnungArt.-Nr.StückWertansatz netto
    1 Scherenhebebühne 4 t, 228 cm Länge 3650806 1 [eintragen]
    2 2-Säulen-Hebebühne 4 t 3650566 1 [eintragen]
    3 Pelletofen mit Gebläse, Bluetooth 1450463 1 [eintragen]
    4 Reifen-Auswuchtmaschine bis 24 Zoll 3640178 1 [eintragen]
    5 Reifenmontagemaschine mit Hilfsarm 3640309 1 [eintragen]
    6 Holzspalter 27 T, 105 cm Spaltlänge 3630556 1 [eintragen]

    Unterschriften


    Ort, Datum


    MAXIMUM


    Stützpunktpartner